1. Gegenstand
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Website trimblecrossing.com und die über die Website eingeleitete Kontaktaufnahme zu saisonalen oder ganzjährigen Yachtliegeplätzen sowie zu ergänzenden Betreuungs- und Koordinationsleistungen. Die Website ermöglicht zunächst die Übermittlung eines Liegeplatzprofils. Eine konkrete Leistung, Verfügbarkeit, Marina, Laufzeit oder Vergütung wird dadurch noch nicht verbindlich vereinbart.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Mit dem Absenden des Formulars übermitteln Sie eine Anfrage. Diese Anfrage dient dazu, die gewünschten Eckdaten zu erfassen und die Möglichkeit einer weiteren Abstimmung zu prüfen. Ein Vertrag über einen Liegeplatz oder eine ergänzende Leistung kommt erst zustande, wenn die wesentlichen Punkte in einer individuellen Vereinbarung festgelegt und von den Beteiligten verbindlich angenommen wurden.
Zu den Punkten, die vor einer verbindlichen Zusage geklärt werden können, gehören insbesondere Yachtabmessungen, gewünschter Zeitraum, Region, tatsächliche Platzverfügbarkeit, Zugangs- und Marina-Bedingungen sowie der Umfang etwaiger Kontroll- oder Serviceleistungen. Angaben auf der Website ersetzen diese individuelle Abstimmung nicht.
3. Verfügbarkeit und Marina-Bedingungen
Die Verfügbarkeit eines konkreten Liegeplatzes kann saisonalen, technischen, betrieblichen und marinaabhängigen Einschränkungen unterliegen. Ein angefragter Zeitraum oder eine bevorzugte Region begründet daher keinen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz. Maßgeblich ist die individuelle Bestätigung im Rahmen der weiteren Kommunikation.
Für den Aufenthalt in einer Marina können ergänzende Hafen-, Zugangs-, Sicherheits- oder Betriebsregeln gelten. Soweit solche Regeln Bestandteil einer konkreten Vereinbarung werden, sind sie für die Nutzung des jeweiligen Liegeplatzes zu beachten.
4. Angaben zur Yacht
Für die Einordnung einer Anfrage sind vollständige und zutreffende Angaben zum Yachtprofil erforderlich. Dazu können insbesondere Länge, Nutzungszeitraum, gewünschte Region und besondere Anforderungen gehören. Ändern sich relevante Angaben vor einer verbindlichen Vereinbarung, sollten diese mitgeteilt werden, damit die Eignung eines vorgesehenen Platzes erneut geprüft werden kann.
5. Betreuung und technische Hinweise
Eine vereinbarte Sichtkontrolle oder Dokumentation ersetzt keine technische Inspektion, Werftleistung, Klassifikation, Wartung nach Herstellervorgaben oder fachkundige Prüfung sicherheitsrelevanter Systeme. Art, Häufigkeit und Umfang ergänzender Betreuung richten sich ausschließlich nach der konkreten Vereinbarung.
Festgestellte oder gemeldete Auffälligkeiten können Anlass für weitere Abstimmung sein. Ob eine Reparatur, Wartung oder sonstige technische Maßnahme erforderlich ist, ist von der hierfür fachlich zuständigen Stelle zu beurteilen. Die Website macht hierzu keine pauschale Zusage.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Auf dieser Website werden keine verbindlichen Pauschalpreise für konkrete Marina-Leistungen festgelegt. Preise, Zahlungsweise, Fälligkeiten, mögliche Nebenkosten und sonstige finanzielle Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht durch das Ausfüllen des Anfrageformulars keine Zahlungspflicht.
7. Laufzeit, Änderungen und Beendigung
Die Laufzeit einer konkreten Liegeplatzvereinbarung richtet sich nach der individuell vereinbarten Saison- oder Jahresdauer. Verlängerungen, Änderungen, Kündigungs- oder Stornobedingungen ergeben sich aus den für den konkreten Fall vereinbarten Unterlagen. Eine allgemeine Darstellung auf der Website verändert diese individuellen Bedingungen nicht.
8. Haftung und Verantwortungsbereiche
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt. Für die Beurteilung konkreter Verantwortungsbereiche ist die jeweilige Vereinbarung maßgeblich, insbesondere wenn Leistungen einer Marina oder weiterer fachlich zuständiger Beteiligter betroffen sind. Die Website selbst ersetzt keine technische Beratung und stellt keine Garantie für die Vermeidung maritimer Schäden dar.
9. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Maritime Leistungen können durch Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, Sicherheitslagen, Hafensperrungen oder andere außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt werden. Welche Folgen solche Ereignisse für eine konkrete Buchung oder Leistung haben, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Anfrage verarbeitet werden, unterliegen der Datenschutzerklärung dieser Website. Dort werden insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte erläutert.
11. Anwendbares Recht und Änderungen
Für die Nutzung dieser Website und daraus entstehende Rechtsbeziehungen gilt das jeweils anwendbare Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Diese Bedingungen können angepasst werden, wenn sich Funktionen der Website oder rechtliche Anforderungen ändern; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung veröffentlichte Fassung, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.
12. Kommunikation und Angebotsgrundlagen
Die Bearbeitung einer Anfrage kann Rückfragen erfordern, wenn Angaben zum Yachtprofil, Zeitraum oder gewünschten Betreuungsumfang für eine belastbare Einordnung noch nicht ausreichen. Informationen, die während dieser Abstimmung ausgetauscht werden, dienen der Vorbereitung einer möglichen individuellen Vereinbarung und ersetzen diese nicht automatisch.
Beschreibungen, Skizzen, regionale Einordnungen oder organisatorische Hinweise können im Verlauf der Abstimmung konkretisiert werden. Verbindlich sind nur die Bedingungen, die für den jeweiligen Fall ausdrücklich vereinbart werden.
13. Übergabe und Mitwirkung
Wenn für einen Liegeplatz Übergabe-, Kontroll- oder Dokumentationspunkte vereinbart werden, setzt deren sinnvolle Durchführung voraus, dass relevante Informationen zur Yacht und zu bekannten Besonderheiten rechtzeitig zur Verfügung stehen. Änderungen, die für die sichere oder organisatorisch passende Nutzung eines Liegeplatzes wesentlich sind, sollten im Rahmen der laufenden Abstimmung mitgeteilt werden.
Eine dokumentierte Übergabe beschreibt den festgelegten Informationsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist keine umfassende Zustandsfeststellung des Schiffes und ersetzt keine technische Prüfung, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich und gesondert durch eine fachlich zuständige Stelle vereinbart wurde.
14. Leistungen weiterer Beteiligter
Bei einer Marina-Nutzung können neben dem Website-Betreiber weitere Stellen oder Fachbetriebe für einzelne Leistungen verantwortlich sein. Welche Leistung wem zugeordnet ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung und den jeweiligen Bedingungen des betreffenden Leistungserbringers.
Die bloße Koordination eines Kontakts oder Termins bedeutet nicht, dass eine fachliche Leistung dadurch Bestandteil der eigenen Leistung wird. Umfang, Ausführung und Verantwortung für gesonderte technische Arbeiten richten sich nach der hierfür getroffenen Vereinbarung mit der zuständigen Stelle.
15. Störungen des geplanten Ablaufs
Marina-Betrieb und Yachtlogistik können von Umständen beeinflusst werden, die kurzfristige Anpassungen erforderlich machen. Hierzu können insbesondere tatsächliche Platzverfügbarkeit, Sicherheitsanforderungen oder behördliche Vorgaben gehören. Welche organisatorischen Folgen sich daraus im Einzelfall ergeben, richtet sich nach den konkret vereinbarten Bedingungen und dem anwendbaren Recht.
Erforderliche Änderungen sollen im Rahmen der bestehenden Kontaktmöglichkeiten abgestimmt werden. Eine allgemeine Website-Aussage kann dabei keine Einzelfallentscheidung vorwegnehmen.
16. Informationsstand vor einer Vereinbarung
Vor einer verbindlichen Vereinbarung können Informationen zu Verfügbarkeit, organisatorischem Ablauf und Betreuungsumfang noch vorläufig sein. Eine belastbare Zuordnung setzt voraus, dass die für den konkreten Liegeplatz relevanten Eckdaten der Yacht und des gewünschten Zeitraums vorliegen und geprüft werden können.
Ändert sich eine wesentliche Grundlage der Anfrage, etwa der geplante Zeitraum oder das Yachtprofil, kann eine zuvor besprochene Einordnung erneut geprüft werden müssen. Eine frühere unverbindliche Einschätzung begründet deshalb keinen Anspruch darauf, dass alle Bedingungen unverändert bleiben.